Seit dem 1. Juli 2021 und der Anwendung des „Klima- und Resilienz“-Gesetzes wird die Energieleistungsdiagnostik völlig neu definiert, um unter Berücksichtigung der Natur Energiesiebe (Klassen F und G der genannten Diagnose) zu bekämpfen hoch in ihrem Energieverbrauch.

Immobilien, die als F oder G klassifiziert sind, werden daher schrittweise Bestimmungen unterliegen, die insbesondere darauf abzielen:

  • die Durchführung von Energieaudits für alle Verkäufe von Einfamilienhäusern und Wohngemeinschaften in Einzeleigentum vorschreiben (ab 1. April 2023)
  • einfrieren der Mieterhöhung (seit 25.08.2022)
  • die Vermietung verbieten:
    • Wohnungen mit einem Endenergieverbrauch von mehr als 450 kWh pro m² und Jahr ab dem 1. Januar 2023
    • G-bewertete Unterkünfte ab 2025
    • F-bewertete Unterkünfte ab 2028
    • E-bewertete Unterkünfte ab 2034

Weitere Informationen: https://www.ecologie.gouv.fr/diagnostic-performance-energetique-dpe